Das Gericht muss kraft Gesetz alles abschließend erheben und bewerten, was Thema wird. Nicht selten streitet man im Gerichtsprozess nicht über die wesentlichen Streitpunkte, weil sich oft unwesentliche Streitpunkte in den Vordergrund drängen.
Mediation in Zivil- und Handelssachen
… nennen wir eine Mediation, in der eine Lösung für einen Streit gesucht wird, der auch von einem Gericht entschieden werden könnte. Diese Art der Mediation ist gut geeignet, gerichtsanhängige Streitfälle zu beenden.
In einem solchen Streit gibt es für die Parteien Maßstäbe, die wesentlichen Einfluss auf seine Lösung haben. Und Grenzen, außerhalb derer Lösungen unvertretbar werden. Wir beachten Maßstäbe und Grenzen und führen die Parteien auf den besten Weg zu den besten denkbaren Lösungen, die auch einem Vergleich mit der prognostizierten (alternativen) Entscheidung des Gerichtes standhalten.
verschiedene ziele
In vielen Fällen liegt der Konflikt in der Natur der Sache, nicht am Unwillen oder Unvermögen der Parteien
Jede Partei hat ihre Ziele. Im Idealfall ergänzen sich die Ziele wechselseitig. Oder die Erfüllung eines Ziels hat keine Auswirkung auf die Erfüllung der Ziele des anderen. In vielen Fällen stehen die Ziele der Parteien aber zueinander in Konflikt. Dann macht die Verfolgung des einen Zieles die Erfüllung des anderen ganz oder teilweise unmöglich. Der Zielkonflikt eskaliert dann leicht zum Streit zwischen den Parteien.
gerichtsprozesse
Kann man den Streit nicht mehr selbst lösen, bleibt oft nur noch die Klage.
In vielen Fällen ist die Klage durchaus notwendig und zweckmäßig, um weiter zu kommen. Und natürlich gibt es auch Streitfälle, in denen der Gerichtsprozess „erste Wahl“ ist. Aber in vielen Fällen stellt man zu Recht die Frage: Will man ein Urteil, eine fremdbestimmte Entscheidung? Und wann? Zu welchem Preis?
Gerichtsprozesse kosten Zeit und Geld
In aller Regel verlieren die Parteien die Kontrolle über das Ergebnis des Prozesses
Häufig endet der Gerichtsprozess gerade NICHT mit dem gewollten Ergebnis. In vielen Fällen passt das Ergebnis des Gerichtsprozesses für die Parteien nicht. Für die Partei, die den Gerichtsprozess verliert, passt das Ergebnis sicher nicht. Aber auch die andere Partei bekommt mitunter nicht, was sie will: Das Gericht entscheidet nach seiner Überzeugung über gerichtsanhängige Ansprüche, es sucht keine optimalen Lösungen für die Parteien.
Will man von der anderen Partei in Wahrheit etwas anders, als einem Vertrag oder Gesetz gewähren, passt der Anspruch nicht. Passt der Anspruch nicht, passt das Ergebnis des Gerichtsprozesses nicht, auch wenn man gewinnt. Und alles, was nicht gerichtsanhängig ist, bleibt ungeklärt.
Geht es den Parteien ausschließlich um Geld und gewinnt man den Gerichtsprozess zur Gänze, passt das Ergebnis. Wenn mit dem Gerichtsprozess auch die Geschäftsbeziehung zur anderen Partei enden soll, denn die unterlegene Partei will mit der obsiegenden Partei in der Regel keine Geschäfte mehr machen.
Bei überlanger Prozessdauer fehlt effektiver Rechtsschutz
Es gibt Streitfälle, in denen die Natur des Verfahrens und die Komplexität der Sachmaterie überlange Prozessdauer bewirken. In solchen Streitfällen kann der Gerichtsprozess keinen effektiven Rechtsschutz bietet. In derart komplexen Fällen, namentlich in Bausachen, ist der Gerichtsprozess in Wahrheit keine echte Alternative.
Bestehen Alternativen zur Prozessführung?
Wenn sich Parteien gegen den Gerichtsprozess entscheiden, bleiben ihnen auf den ersten Blick zwei Möglichkeiten. Sie können im Streit verharren oder aufgeben. Beides ist nicht Sinn der Sache.
Wir bieten Ihnen und Ihren Anwälten eine Alternative zum Gerichtsprozess, zum Streit und zur Selbstaufgabe.
Wir erarbeiten in der Mediation in Zivil- und Handelssachen mit den Parteien und ihren Anwälten zielführend die subjektiv beste Lösung des Streites.
Informationen für AnwälteDas Verfahren läuft ähnlich ab wie die Konfliktlösung & -prävention, folgt aber einer anderen Logik:
Maßstäbe und Grenzen, die Einfluss auf die Lösung des Streites haben
Es gibt gerade in Zivil- und Handelssachen regelmäßig Maßstäbe, die nach dem Willen der Parteien maßgeblichen Einfluss auf die Lösung des Streites haben. Zu diesen Maßstäben zählt die Sach- und Rechtslage, soweit sie sich bei einer kursorischen Betrachtung erschließt. Diese Maßstäbe dienen den Parteien bei der Suche nach Lösungen in der Regel als grobe Leitlinien.
Und es gibt regelmäßig Grenzen, außerhalb derer nach dem Willen der Parteien keine geeignete Lösung existiert. Zu diesen Grenzen zählt bei der Mediation in Zivil- und Handelssachen oft die Vertretbarkeit der Lösung. Unvertretbare Lösungen kommen für die Parteien in der Regel nicht in Betracht.
Wir beachten nach den Vorgaben der Parteien die Maßstäbe und Grenzen, die Einfluss auf die Lösung des Streites haben.
Zielführendes Vorgehen
Wir gehen zielführend vor. Wir überwinden mit den als maßgeblich erkannten Leitlinien und unserer Verfahrenskompetenz die Hindernisse, die einer sachgerechten und effizienten Lösung des Streites entgegenstehen. Auf diese Art und Weise gelangen die Parteien mit unserer Hilfe zu einem Ergebnis, das für alle passen kann. Einem sachgerechten Ergebnis, das sich auch vor beteiligten Dritten rechtfertigen lässt. Zur subjektiv besten Lösung des Streites.
Gefundene Lösungen sind begründbar
Unser Vorgehen nach den als maßgeblich erkannten Leitlinien und unsere Verfahrenskompetenz machen die Lösungen auch gegenüber Eigentümervertretern und Kontrollorganen hinreichend begründbar.
Lösung des Streites in seiner Gesamtheit
Wir bieten Ihnen mehr als die Mediation der streitanhängigen Ansprüche eines oder mehrerer Gerichtsverfahren. Wir bieten die Mediation des Streites in seiner Gesamtheit. Sie bestimmen nach Ihren Anforderungen den Gegenstand der Mediation.
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Wir achten im besonderen Maße auf Verschwiegenheit und Vertraulichkeit. Darauf, wie mit Tatsachen umzugehen ist, die im Rahmen des Verfahrens offengelegt werden. Und was in Bezug auf Erklärungen gegenüber Dritten und/oder gegenüber der Öffentlichkeit gilt.