Mandatsverhältnis

Über Mediatoren – bezugnehmend auf das Zivilrechts-Mediations-Gesetz

Der Mediator führt die Mediation in Zivilrechtssachen nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durch.

Der Mediator ist zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Er hat die im Rahmen der Mediation erstellten oder ihm übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Die Mediatoren bieten weder Rechtsberatung noch Rechtsbeistand. Jeder Partei wird empfohlen, sich von befugten Personen beraten zu lassen.

Über die Mediatoren von Steinwender & Partner

Alle Mediatoren von Steinwender & Partner üben diese Tätigkeit als selbstständige Mediatoren aus.

Über die Mediatoren von Steinwender & Partner mit sonstigen beruflichen Befugnissen

Die Anwaltsmediatoren von Steinwender & Partner sagen ihren Anwaltskollegen ausdrücklich Mandantenschutz zu.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Daher kann die Mediation jederzeit sowohl von jeder Mediations­partei als auch vom Mediationsteam abgebrochen werden. Aus einem Abbruch der Mediation durch die Mediations­parteien oder das Mediationsteam können in der Regel weder die Mediations­parteien noch das Mediationsteam Ansprüche geltend machen.

Mediationskosten

Die Mediatoren von Steinwender & Partner verrechnen für erbrachte Leistungen in der Regel ein Zeit­honorar oder ein Pauschal­honorar.

In der Regel tragen die Parteien die Kosten der Mediatoren je zur Hälfte.

 

Zeithonorar

Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeit­einheit („Stundensatz“) vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt u.a. vom Schwierig­keits­grad der zu erbringenden Leistungen ab. Der Mediator führt nicht nur über die Art der Leistungen, sondern auch über den Zeit­aufwand Aufzeichnungen.
In der Mediation in Zivil- und Handels­sachen entspricht der Stundensatz des Mediators in der Regel in etwa dem Stunden­satz der tätigen Rechtsanwälte.

 

Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar bietet den Vorteil, dass die Parteien die Kosten von Anfang an kennen. Voraus­setzung dafür ist aber eine gute Abschätz­barkeit der Leistungen, die zu erbringen sind.

In der Regel pauschalieren wir die Kosten der Erstgespräche. Und den Zeitaufwand des Mediationsteams für Vor- und Nach­bereitungs­arbeiten zur Durchführung von Mediations­terminen.

 

pro bono

In finanziellen Härte­fällen reduzieren oder erlassen wir das Honorar nach unserem Ermessen.

 

Kostentragung

Die Kosten des Erst­gespräches sind in der Regel von der jeweiligen Mediations­partei zu tragen. Die Mediations­parteien tragen im Übrigen die Kosten der Mediation in der Regel zu gleichen Teilen.

Wir erörtern mit den Parteien das Thema „Kosten der Mediation“ im Rahmen des Erst­gespräches oder im Zusammen­hang mit dem Mediations­vertrag, den die Parteien miteinander und mit dem Mediations­team am Anfang der Mediation schließen.