Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Daher kann die Mediation jederzeit sowohl von jeder Mediationspartei als auch vom Mediationsteam abgebrochen werden. Aus einem Abbruch der Mediation durch die Mediationsparteien oder das Mediationsteam können in der Regel weder die Mediationsparteien noch das Mediationsteam Ansprüche geltend machen.
Mandatsverhältnis
Über Mediatoren – bezugnehmend auf das Zivilrechts-Mediations-Gesetz
Der Mediator führt die Mediation in Zivilrechtssachen nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durch.
Der Mediator ist zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Er hat die im Rahmen der Mediation erstellten oder ihm übergebenen Unterlagen vertraulich zu behandeln.
Die Mediatoren bieten weder Rechtsberatung noch Rechtsbeistand. Jeder Partei wird empfohlen, sich von befugten Personen beraten zu lassen.
Über die Mediatoren von Steinwender & Partner
Alle Mediatoren von Steinwender & Partner üben diese Tätigkeit als selbstständige Mediatoren aus.
Über die Mediatoren von Steinwender & Partner mit sonstigen beruflichen Befugnissen
Die Anwaltsmediatoren von Steinwender & Partner sagen ihren Anwaltskollegen ausdrücklich Mandantenschutz zu.
Freiwilligkeit
Mediationskosten
Die Mediatoren von Steinwender & Partner verrechnen für erbrachte Leistungen in der Regel ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar.
In der Regel tragen die Parteien die Kosten der Mediatoren je zur Hälfte.
Zeithonorar
Hier wird die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit („Stundensatz“) vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt u.a. vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Der Mediator führt nicht nur über die Art der Leistungen, sondern auch über den Zeitaufwand Aufzeichnungen.
In der Mediation in Zivil- und Handelssachen entspricht der Stundensatz des Mediators in der Regel in etwa dem Stundensatz der tätigen Rechtsanwälte.
Pauschalhonorar
Das Pauschalhonorar bietet den Vorteil, dass die Parteien die Kosten von Anfang an kennen. Voraussetzung dafür ist aber eine gute Abschätzbarkeit der Leistungen, die zu erbringen sind.
In der Regel pauschalieren wir die Kosten der Erstgespräche. Und den Zeitaufwand des Mediationsteams für Vor- und Nachbereitungsarbeiten zur Durchführung von Mediationsterminen.
pro bono
In finanziellen Härtefällen reduzieren oder erlassen wir das Honorar nach unserem Ermessen.
Kostentragung
Die Kosten des Erstgespräches sind in der Regel von der jeweiligen Mediationspartei zu tragen. Die Mediationsparteien tragen im Übrigen die Kosten der Mediation in der Regel zu gleichen Teilen.
Wir erörtern mit den Parteien das Thema „Kosten der Mediation“ im Rahmen des Erstgespräches oder im Zusammenhang mit dem Mediationsvertrag, den die Parteien miteinander und mit dem Mediationsteam am Anfang der Mediation schließen.